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   LSG Baden-Württemberg, 08.03.2005 - L 11 KR 1913/04   

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https://dejure.org/2005,10109
LSG Baden-Württemberg, 08.03.2005 - L 11 KR 1913/04 (https://dejure.org/2005,10109)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.03.2005 - L 11 KR 1913/04 (https://dejure.org/2005,10109)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. März 2005 - L 11 KR 1913/04 (https://dejure.org/2005,10109)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - hier: Hörgerät - kein Anspruch des Versicherten auf Hilfsmittel außerhalb der Festbetragsregelung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der über den Höchstfestbetrag hinausgehenden Kosten für ein Hörgerät; Voraussetzungen eines Kostenerstattungsanspruchs im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung; Kostenerstattungsansprüche bei Bestehen eines Festbetrags für Hilfsmittel; Pflicht der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit der Versorgung mit Hilfsmitteln, Festbetragsregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 23.01.2003 - B 3 KR 7/02 R

    Krankenversicherung - Festbetrag - Bezug von Hilfsmittel (hier Hörgerät) auf

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.03.2005 - L 11 KR 1913/04
    Denn nach den an den medizinisch-technischen Notwendigkeiten orientierten Praxis der Versorgung mit Hörhilfen entscheiden die Krankenkassen nämlich erst dann über einen solchen Versorgungsantrag, wenn der Versicherte sich - ggfs. nach Erprobung mehrerer Geräte - für eine bestimmte Hörhilfe entschieden hat (BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 1).
  • BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvR 525/99

    Facharztbezeichnungen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.03.2005 - L 11 KR 1913/04
    Die Festbetragsregelung ist auch mit dem Grundgesetz vereinbar und verfassungsgemäß (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. September 2002, NZS 2003, 149).
  • BSG, 15.04.1997 - 1 BK 31/96

    Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Leistung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.03.2005 - L 11 KR 1913/04
    Hierfür fehlt es nicht bereits an dem erforderlichen Kausalzusammenhang Die Kosten dürfen zwar grundsätzlich erst nach Ablehnung durch die Krankenkasse entstanden sein (BSG SozR 3 - 2500 § 13 Nr. 15), d. h. der Versicherte muss sich vor jeder Therapieentscheidung in zumutbarem Umfang um die Gewährung des Hilfsmittels als Sachleistung bemühen, also zuvor mit der Krankenkasse Kontakt aufgenommen und deren Entscheidung abgewartet haben.
  • BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04

    Zur Versagung vorläufigen Rechtschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.03.2005 - L 11 KR 1913/04
    Dass das Hörgerätestudio das Hilfsmittel an den Kläger nicht zum Festbetrag abgegeben hat, begründet weder einen Erstattungsanspruch in Höhe der gesamten Kosten, da die Beklagte dessen ungeachtet dem Kläger den Höchstbetrag der Festbetragsgruppe 3 erstattet hat, noch einen Systemmangel, der seinerseits eine Erstattungspflicht der Beklagten nach § 13 Abs. 3 SGB V auslöst (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 19.3.2004, NZS 2004, 527).
  • BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 3/99 R

    Mikroportanlage bei Erwachsenen kein Hilsmittel der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.03.2005 - L 11 KR 1913/04
    Eine Verbesserung des Hörens auf gesellschaftlicher Ebene sowie im Freizeitbereich, d.h. die durch die automatische Schaltfunktion erleichterte Kommunikation, reicht für eine weitere Leistungsverpflichtung nicht aus, denn sie überschreitet das Maß des Notwendigen (BSG SozR 3 - 2500 § 33 Nr. 34).
  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 12/85

    Beiladung eines Leistungsträgers - Erstattungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.03.2005 - L 11 KR 1913/04
    Auch im Hinblick auf mögliche Erstattungsansprüche scheidet dann eine Beiladung aus, da mangels Weiterleitung des Antrags nach § 14 Abs. 4 Satz 3 SGB IX ein Erstattungsanspruch gegen einen anderen Rehabilitationsträger ohnehin weitgehend ausgeschlossen ist und mögliche Erstattungsansprüche die Notwendigkeit einer Beiladung im Leistungsstreit nicht begründen können (BSGE 61, 66, 68).
  • BSG, 08.12.1988 - 2 RU 15/88

    Verfahrensrüge - Beiladung - Versicherungsträger - Leistungspflicht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.03.2005 - L 11 KR 1913/04
    Dass hier eine Beiladung ausscheidet, gilt weiter umso mehr, als eine Verurteilung derselben nach § 75 Abs. 5 SGG ausscheidet, da ein anderer Rehabilitationsträger nicht leistungspflichtig ist (BSG SozR 1500 § 75 Nr. 74).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2009 - L 5 KR 867/07

    Erstattung der den einschlägigen Festbetrag übersteigenden Kosten für ein

    Die Beklagte hat in dem Zusammenhang auch einen Auszug aus dem GKV-Hilfsmittelverzeichnis vorgelegt sowie ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 8. März 2005 (L 11 KR 1913/04).

    Vielmehr sei davon auszugehen, dass sein Bedarf innerhalb der durch die Festbeträge vorgegebenen Kosten befriedigt werden könne (mit Hinweis auf die bereits zitierte Entscheidung des LSG BW - L 11 KR 1913/04-).

    Das Verfahren wurde mit Beschluss vom 22. Mai 2006 im Hinblick auf das gegen die Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 8. März 2005 (L 11 KR 1913/04) anhängige Revisionsverfahren (B 3 KR 10/05 R) zum Ruhen gebracht.

    Sie hält die Entscheidung des SG für zutreffend und verweist ergänzend auf die Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 8. März 2005 (L 11 KR 1913/04).

  • SG Neubrandenburg, 10.06.2008 - S 4 RA 114/03

    Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät - Zuständigkeitsabgrenzung -

    Die Vorschrift begründet daher eine echte und ausschließliche sowie im Verhältnis zum Versicherten, Leistungsempfänger, Behinderten usw. auch endgültige Zuständigkeit, die nicht davon abhängen kann, ob dieser, nachdem der nach § 14 SGB IX zuständige Träger eine Prüfung des Anspruchs "nach sämtlichen in Betracht kommenden Leistungsnormen" verweigert, den Rechtsweg beschreitet und ob das angerufene Gericht die Gebotenheit der Beiladung des "eigentlich" zuständigen Trägers bejaht, oder eine Beiladung trotz ausdrücklicher Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BSG ablehnt, vgl. insoweit einerseits LSG Thüringen, L 6 KR 23/02 vom 30.05.2005, andererseits die ständige Rechtsprechung des 11. Senat des LSG Baden-Württemberg (L 11 KR 1913/04 vom 08.03.2005; L 11 KR 1634/04 vom 03.05.2005; L 11 KR 2161/04 vom 05.04.2005; L 11 KR 5004/05 vom 09.05.2006).

    Auch eine Abgrenzung zwischen dem Hören allgemein vom Hören "auf gesellschaftlicher Ebene sowie im Freizeitbereich", wie sie das LSG Baden-Württemberg, L 11 KR 1913/04 vom 08.03.2005, vornimmt, ist nicht möglich, insbesondere nicht mit der dort zitierten Entscheidung des BSG, B 3 KR 3/99 R vom 03.11.1999 begründbar.

  • LSG Baden-Württemberg, 13.02.2009 - L 4 KR 3191/06

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Kostenerstattung für selbstbeschafftes

    Sie verwies auf das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (LSG) vom 8. März 2005 - L 11 KR 1913/04 - und legte die Stellungnahmen der Dr. V. vom 22. Februar und 10. Juni 2005 vor.
  • SG Neubrandenburg, 10.06.2008 - S 4 KR 39/04

    Krankenversicherung - Unwirksamkeit der Festbeträge für Hörhilfen - inzidente

    Im Einklang mit den beiden Hauptkriterien, anhand derer die Hilfsmittel-Richtlinien den Versorgungserfolg von Hörhilfen bemessen, und entgegen LSG Stuttgart, L 11 KR 1913/04 vom 08.03.2005, ist daher jedes Mehr an Sprachverstehen und Richtungsgehör (oberhalb der Messfehlergrenze) als wesentlicher Gebrauchsvorteil in dem o.g. Sinne anzusehen.
  • SG Neubrandenburg, 10.06.2008 - S 4 KR 7/07

    Versorgung mit Hörgeräten - Festbetragsregelung - Mehrkosten

    Im Einklang mit den beiden Hauptkriterien, anhand derer die Hilfsmittel-Richtlinien den Versorgungserfolg von Hörhilfen bemessen, und entgegen LSG Stuttgart, L 11 KR 1913/04 vom 08.03.2005, ist daher jedes Mehr an Sprachverstehen und Richtungsgehör (oberhalb der Messfehlergrenze) als wesentlicher Gebrauchsvorteil in dem o.g. Sinne anzusehen.
  • SG Hannover, 03.07.2007 - S 44 KR 1179/03
    Weder hat die Klägerin ein Gerät zum Festbetrag nicht ernsthaft in Erwägung gezogen (so Bayerisches LSG, Urteil vom 25. August 2005, L 4 KR 150/04), noch hat sie sich nur deshalb für das streitige Gerät entschieden, weil dieses ihr ein na-türlicheres Klangbild gegeben hat (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 8. März 2005, L 11 KR 1913/04).
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